Wenn ich meine Kunden frage, was das Schlimmste sein könnte, was ihnen in ihrer Gründung passiert, antworten viele: das Finanzamt. Sehr viele Menschen, die in die Existenzgründung starten, haben Angst vor horrenden Nachzahlungsforderungen. Eines sage ich gleich: Solche Briefe vom Finanzamt können tatsächlich auch in deinem Briefkasten landen. Aber all das ist kein Problem, wenn sie nicht überraschend kommen und du dich mit dem Thema Steuern auskennst. Denn leider schützt auch hier Unwissenheit vor Strafe nicht. Deswegen gebe ich dir zunächst einen Überblick, welche Steuern auf dich als Existenzgründer zukommen können.

Übrigens: In meinem Selbstlern-Onlinekurs „Einfach Gründen Starter Package“ findest du die Excel-Kalkulation „Finanzen im Griff“, die dir dabei hilft, den Überblick über deine Wirtschaftlichkeit zu behalten.

Der Durchlaufposten: Die Umsatzsteuer
Wichtige staatliche Einnahmequelle: Die Einkommensteuer
Für juristische Personen: Die Körperschaftsteuer
Orts- und Ertragsabhängig: Die Gewerbesteuer
Mein Extra-Steuertipp

Der Durchlaufposten: Die Umsatzsteuer

Gründen ohne Eigenkapital

Oft wird eine Existenzgründung zunächst im Nebenerwerb begonnen. Entsprechend gering sind die Einnahmen am Anfang und die Kleinunternehmerregelung macht dann durchaus Sinn. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus. Somit sind sie für die Kunden unterm Schnitt günstiger, können aber selbst auch keine gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern.
Als Kleinunternehmer giltst du, wenn dein steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro liegt und du im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartest.

Kommst du über diese Grenzen oder verzichtest ganz bewusst auf den Status des Kleinunternehmers, weist du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer aus. Diese reichst du wiederum an das Finanzamt weiter – darfst allerdings vorher die Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer), die du für Dienstleistungen oder Produkte für dein Unternehmen bezahlt hast, abziehen. Daher nennt man diese Steuer auch Durchlaufposten. Du erhältst sie zwar von deinen Kunden, gibst sie aber ans Finanzamt weiter.

Wichtige staatliche Einnahmequelle: Die Einkommensteuer

Soloselbstständigkeit finanzieren

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen aller natürlicher Personen erhoben wird und eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates ist.

Sicher hast du schon einmal eine Einkommensteuererklärung geschrieben. Das ist der einzige Moment im Jahr, in dem sich auch Angestellte mit dem Thema Steuern auseinandersetzen müssen. Als Gründer sieht es nicht anders aus, denn alle natürlichen Personen müssen die Einkommensteuer zahlen. Somit zählt sie auch zu den Steuern für Selbstständige.

Personengesellschaften, also Einzelunternehmer, Kaufleute, GbR und OHG entrichten die Einkommensteuer auf den Gewinn, den sie anteilig vom Unternehmensgewinn erhalten. Wenn du mal Verluste erwirtschaftest, zahlst du entsprechend auch keine Einkommenssteuer.

Für Selbstständige gibt es einen Grundfreibetrag, den du nicht versteuern musst. Dieser erhöht sich jährlich.

Für juristische Personen: Die Körperschaftsteuer

Hürden beim Gründen

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind juristische Personen. Sie zahlen zwar keine Einkommensteuer, dafür aber die Körperschaftsteuer.

Entscheidend bei der Berechnung der Körperschaftsteuer ist, wo sich der Unternehmenssitz befindet. Sitzt das Unternehmen in Deutschland, ist es uneingeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Befindet sich das Unternehmen im Ausland, erzielt aber Einkünfte im Inland, ist es nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Orts- und Ertragsabhängig: Die Gewerbesteuer

Gründung

Die Gewerbesteuer müssen alle Gewerbetreibende zahlen. Freiberufler sind hier also ausgenommen.

Personengesellschaften und Einzelunternehmer verfügen über einen Freibetrag von 24.500 Euro. Der Freibetrag in anderen Rechtsformen ist deutlich geringer. Erwirtschaftest du Gewinne darüber, musst du für diese Differenz Gewerbesteuer bezahlen. Somit zahlen Kleinstbetriebe meist keine Gewerbesteuer, da der Gewinn zu gering ist.

Die Höhe der Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet:

Gewerbeertrag x 3,5 % x Hebesatz = Gewerbesteuer

Der Hebesatz kann von Kommune zu Kommune variieren. Woher diese Regelung stammt, ist leicht erklärt: Jedes Jahr finden in den Kommunen Haushaltsbesprechungen statt. Reicht das Geld nicht für die Erfüllung der Pflichtaufgaben oder die Umsetzung wichtiger Investitionen, wird der Hebesatz erhöht. Daher erstellt die Kommune auch deinen Gewerbesteuerbescheid, obwohl du die Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgibst.

Mein Extra-Steuertipp

Mona Wiezoreck Gründercoach

Ich bin selbst keine Steuerfachfrau und kann ich dir daher nicht mehr als einen Überblick liefern. In jedem Fall rate ich Gründern immer dazu, sich schon zu Beginn der Unternehmensgründung einen kompetenten Steuerberater zu suchen, falls sie noch keinen haben. Wichtig zu beachten ist dabei, dass Steuern wirklich Vertrauenssache sind. Frage also ruhig mehrere Steuerberater nach ersten Kennenlerngesprächen, in denen du auch den Stundensatz erfragst. Nur so kannst du auch eine fundierte Entscheidung treffen und den Steuerberater deines Vertrauens finden.

Du wünschst dir nur mehr Infos zum Thema Finanzen und Steuern für Selbstständige? Dann melde dich jetzt für meinen Online-Kurs „Einfach Gründen Starter Package“ an!

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07. Mai 2024 um 11:00 Uhr via Zoom
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Mona Wiezoreck (Gründercoach)

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